Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention Baden-Württemberg ist bemüht, diese Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.praeventionsdatenbank-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Es sind programmatische Elemente ohne für Screenreader erkennbare Beschriftung vorhanden.
    • Es gibt Fehler in der HTML-Syntax.
    • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    • Es sind nicht alle Grafiken mit Alternativtexten hinterlegt.
    • Es sind nicht immer alle Anforderungen an die Verlinkungen erfüllt.

Die oben aufgeführten Punkte werden so schnell wie möglich nachgebessert.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.08.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.10.2023 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.praeventionsdatenbank-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

– Landespolizeipräsidium –
Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

E-Mail: gez-kkp@im.bwl.de

Tel.: 0711 / 231- 3990

Fax: 0711 / 231- 5000

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.